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Heiraten und Steuern: Heiratsstrafe, Splitting und Zweitverdienerabzug

Wer heiratet, wird in der Schweiz gemeinsam besteuert. Ob das teurer oder günstiger wird als für zwei Alleinstehende, hängt von der Einkommensverteilung und den Tarifmechanismen des Kantons ab — von der berühmten Heiratsstrafe bis zum Splitting.

Veröffentlicht: 12.07.2026 · Aktualisiert: 12.07.2026

Passend zu diesem Beitrag:Steuervergleich (mit Zivilstand) →

Gemeinsame Besteuerung: das Grundprinzip

In der Schweiz werden Ehepaare und eingetragene Partnerschaften gemeinsam besteuert. Beide Einkommen und Vermögen kommen in eine einzige Steuererklärung. Weil die Einkommenssteuer progressiv ist — höhere Einkommen werden mit höheren Sätzen belastet — würde das addierte Einkommen ohne Korrektur in einen höheren Tarifbereich rutschen als zwei getrennte Einkommen.

Genau daraus entsteht die vieldiskutierte Heiratsstrafe: Zwei Personen, die je CHF 80000 verdienen, können als Ehepaar mehr Steuern zahlen als zwei Alleinstehende mit demselben Gesamteinkommen — besonders bei der direkten Bundessteuer.

Wie die Kantone gegensteuern

Damit die gemeinsame Besteuerung Paare nicht systematisch bestraft, wenden Bund und Kantone verschiedene Mechanismen an:

  • Vollsplitting — Das Gesamteinkommen wird für die Satzbestimmung halbiert (durch zwei geteilt), der so ermittelte Satz dann auf das ganze Einkommen angewendet. So profitieren Ehepaare vom tieferen Tarif.
  • Teilsplitting — Wie das Vollsplitting, aber mit einem anderen Divisor (zum Beispiel 1,9 statt 2,0).
  • Verheiratetentarif — Ein eigener, flacherer Tarif für Verheiratete statt eines Splittings (so etwa bei der direkten Bundessteuer).
  • Familienquotient — Im Kanton Waadt wird das Einkommen durch einen Quotienten geteilt, der auch Kinder berücksichtigt.

In unserem Steuervergleich können Sie zwischen «alleinstehend» und «verheiratet» umschalten und sehen sofort, wie stark der jeweilige Kanton die Progression für Ehepaare mildert.

Der Zweitverdienerabzug

Sind beide Partner erwerbstätig, gewährt der Bund und die meisten Kantone einen Zweitverdienerabzug auf dem niedrigeren der beiden Einkommen. Er soll die Mehrbelastung durch die gemeinsame Besteuerung teilweise ausgleichen. Der Abzug ist besonders relevant, wenn beide etwa gleich viel verdienen — also genau in der Konstellation, in der die Heiratsstrafe am stärksten wirkt.

Wann Heiraten steuerlich günstig ist — und wann nicht

Als Faustregel:

  • Ein Hauptverdiener, ein tiefes oder kein Zweiteinkommen: Die Heirat ist steuerlich meist vorteilhaft. Splitting und Verheiratetentarif senken die Progression auf dem hohen Einkommen deutlich.
  • Zwei ähnlich hohe Einkommen: Hier droht die Heiratsstrafe, vor allem bei der direkten Bundessteuer. Der Zweitverdienerabzug mildert sie, hebt sie aber nicht immer auf.

Wichtig: Über den Zivilstand entscheidet niemand aus rein steuerlichen Gründen. Aber es hilft, die Grössenordnung zu kennen — gerade bei zwei guten Einkommen kann der Unterschied mehrere tausend Franken pro Jahr betragen.

Was das für Ihre Planung heisst

Die Heirat verändert nicht nur den Tarif, sondern auch Ihre Abzugsmöglichkeiten und die AHV-Situation. Zwei konkrete Schritte:

  1. Szenario rechnen: Vergleichen Sie im Steuervergleich Ihre Belastung als «verheiratet» mit der Summe zweier «alleinstehender» Berechnungen.
  2. Abzüge nutzen: Beide Partner können separat in die Säule 3a einzahlen und so das gemeinsame steuerbare Einkommen doppelt senken.

Hinweis: Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Die genauen Splitting- und Abzugsregeln unterscheiden sich je nach Kanton und ändern sich mit laufenden Reformen (etwa den Diskussionen zur Individualbesteuerung auf Bundesebene).

Häufige Fragen

Was ist die Heiratsstrafe?

Als Heiratsstrafe bezeichnet man die steuerliche Mehrbelastung, wenn ein Ehepaar gemeinsam mehr Steuern zahlt als zwei unverheiratete Personen mit demselben Gesamteinkommen. Sie entsteht durch die Progression, wenn beide Partner ähnlich viel verdienen — vor allem bei der direkten Bundessteuer.

Werden Ehepaare immer gemeinsam besteuert?

Ja. Ehepaare und eingetragene Partnerschaften reichen eine gemeinsame Steuererklärung ein; ihre Einkommen und Vermögen werden zusammengerechnet. Um die Progression zu mildern, wenden die Kantone Splitting-Modelle oder einen separaten Verheiratetentarif an.

Profitieren Konkubinatspaare steuerlich?

Bei zwei ähnlich hohen Einkommen zahlen unverheiratete Paare bei der direkten Bundessteuer oft weniger, weil jede Person einzeln und damit tiefer progressiv besteuert wird. Bei stark ungleichen Einkommen kann dagegen die gemeinsame Besteuerung mit Splitting günstiger sein.

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Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Methodik und Quellen:Methodik · Quellen. Datenstand Steuerjahr 2026.