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Säule 3a gestaffelt beziehen: so senken Sie die Bezugssteuer

Beim Bezug wird das Guthaben der Säule 3a separat vom übrigen Einkommen besteuert — aber zu einem progressiven Satz. Wer alles auf einmal bezieht, zahlt mehr. Mit mehreren Konten und einem Bezug über mehrere Steuerjahre brechen Sie die Progression.

Veröffentlicht: 12.07.2026 · Aktualisiert: 12.07.2026

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Warum der Bezug überhaupt besteuert wird

Einzahlungen in die Säule 3a senken jedes Jahr Ihr steuerbares Einkommen — dieser Vorteil ist der Hauptgrund für die dritte Säule. Im Gegenzug besteuert der Staat das Guthaben beim Bezug. Diese Kapitalauszahlungssteuer ist bewusst tiefer als die normale Einkommenssteuer und wird getrennt vom übrigen Einkommen berechnet. Aber: Sie ist progressiv. Je grösser der einzelne Bezug, desto höher der Steuersatz auf dem gesamten Betrag.

Genau hier setzt die Staffelung an.

Das Prinzip der Staffelung

Wer über 40 Jahre in ein einziges Konto einzahlt, steht am Ende womöglich mit CHF 150000 oder mehr da — und bezieht alles in einem einzigen Steuerjahr. Der progressive Tarif schlägt dann voll zu.

Verteilen Sie dasselbe Guthaben stattdessen auf mehrere Konten und beziehen diese in verschiedenen Steuerjahren, wird jeder Bezug einzeln und damit zu einem tieferen Satz besteuert. Zwei Hebel wirken zusammen:

  1. Mehrere Konten — Ein 3a-Konto kann immer nur vollständig aufgelöst werden. Nur wer früh mehrere Konten eröffnet hat, kann später einzelne Konten in verschiedenen Jahren beziehen.
  2. Mehrere Steuerjahre — Der Bezug ist regulär bis zu fünf Jahre vor dem AHV-Rentenalter möglich. Damit lassen sich die Auszahlungen realistisch über etwa fünf Jahre verteilen.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, Sie haben CHF 150000 in der Säule 3a angespart:

  • Ein Bezug von CHF 150000 landet vollständig im oberen Bereich des progressiven Tarifs.
  • Drei Bezüge von je CHF 50000 in drei verschiedenen Jahren werden jeweils im tieferen Tarifbereich besteuert.

Je nach Kanton und Betrag summiert sich die Ersparnis schnell auf mehrere tausend Franken. Die konkreten Sätze der Kapitalauszahlungssteuer unterscheiden sich stark zwischen den Kantonen — dieselbe Logik der Progression gilt aber überall.

Was Sie beachten müssen

  • Ehepaare werden zusammengezählt. Beziehen beide Partner im selben Jahr, addieren die Steuerämter die Beträge für die Satzbestimmung. Verteilen Sie die Bezüge deshalb nicht nur über Jahre, sondern auch zwischen den Partnern.
  • Pensionskassen-Bezüge zählen mit. Wird auch das Pensionskassenkapital bezogen, fällt es in dieselbe Rechnung. Planen Sie 3a- und Pensionskassenbezüge gemeinsam.
  • Früh mehrere Konten eröffnen. Ein bestehendes grosses Konto lässt sich später nicht mehr aufteilen. Wer die Staffelung nutzen will, eröffnet die zusätzlichen Konten idealerweise schon Jahre vor der Pensionierung.
  • Der Wohnkanton im Bezugsjahr zählt. Massgebend ist der Wohnsitz im Jahr des Bezugs — ein Umzug kann die Bezugssteuer beeinflussen.

Erst einzahlen, dann optimieren

Die Staffelung optimiert den Bezug — den grösseren Hebel bietet aber die Einzahlung: Jeder einbezahlte Franken senkt sofort Ihr steuerbares Einkommen. Wie viel das bei Ihrem Einkommen und in Ihrem Kanton ausmacht, zeigt der Säule-3a-Rechner. Und weil sowohl die Einzahlungsersparnis als auch die Bezugssteuer vom Kanton abhängen, lohnt sich der Blick in den Steuervergleich — besonders, wenn ohnehin ein Umzug ansteht.

Hinweis: Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Die Kapitalauszahlungssteuer und die Regeln zum gestaffelten Bezug richten sich nach kantonalem Recht; lassen Sie einen konkreten Bezugsplan von Ihrer Steuerverwaltung oder einer Fachperson prüfen.

Häufige Fragen

Wie viele Säule-3a-Konten darf ich haben?

Es gibt keine gesetzliche Obergrenze. Üblich sind drei bis fünf Konten, damit sich die Bezüge über mehrere Jahre verteilen lassen. Wichtig ist, dass Sie ein Konto immer nur vollständig beziehen können — deshalb lohnt es sich, früh mehrere Konten zu eröffnen.

Ab wann darf ich die Säule 3a beziehen?

Regulär frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter, spätestens bei dessen Erreichen (mit Erwerbstätigkeit auch bis fünf Jahre darüber hinaus). Ein vorzeitiger Bezug ist nur für Wohneigentum, Selbständigkeit, den definitiven Wegzug aus der Schweiz oder den Einkauf in die Pensionskasse möglich.

Wird der 3a-Bezug zum normalen Einkommen gezählt?

Nein. Die Kapitalauszahlung wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Sondersatz besteuert. Mehrere Bezüge im selben Jahr — auch von Ehepartnern — werden aber zusammengezählt, was die Progression erhöht.

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Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Methodik und Quellen:Methodik · Quellen. Datenstand Steuerjahr 2026.