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Krankenkassenprämien senken: die fünf Hebel, die wirklich wirken

Die Grundversicherung leistet bei jeder Kasse exakt dasselbe — der Preis dafür nicht. Wer Franchise, Modell und Kasse bewusst wählt, spart oft mehrere hundert Franken pro Jahr, ohne auf eine einzige Leistung zu verzichten.

Veröffentlicht: 16.07.2026 · Aktualisiert: 16.07.2026

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Gleiche Leistung, anderer Preis

Was die Grundversicherung (KVG) bezahlt, schreibt das Gesetz vor — es ist bei jeder Kasse identisch. Unterschiedlich sind nur Prämie und Service. Deshalb ist Sparen hier risikolos: Sie geben keine Leistung auf, Sie hören nur auf, für dieselbe Leistung mehr zu bezahlen. Fünf Hebel, geordnet nach Aufwand:

1. Franchise bewusst wählen

Die Franchise ist Ihr jährlicher Selbstbehalt, wählbar in den gesetzlichen Stufen von CHF 300 bis 2500 (Erwachsene). Höhere Franchise = tiefere Prämie. Die Faustregel: selten krank → 2500, chronisch/regelmässige Kosten → 300. Die Zwischenstufen lohnen sich rechnerisch nur selten. Wichtig: Genug Reserve fürs Franchise-Risiko auf der Seite haben — die Ersparnis nützt nichts, wenn eine unerwartete Behandlung das Budget sprengt.

2. Alternatives Modell statt freie Arztwahl

Hausarzt-, HMO- und Telmed-Modelle geben spürbare Rabatte auf die Prämie — im Gegenzug verpflichten Sie sich, zuerst die definierte Anlaufstelle zu kontaktieren. Wer ohnehin immer zuerst zur Hausärztin geht, verschenkt mit dem Standardmodell schlicht Geld. Prüfen Sie nur, ob Ihre Ärztin auf der Liste des Modells steht.

3. Kasse wechseln — bis Ende November

Für identische Grundversicherungsleistungen verlangen die Kassen in derselben Prämienregion teils deutlich unterschiedliche Prämien. Die offiziellen Prämien aller Kassen zeigt der Bundesvergleich priminfo.admin.ch (BAG) — werbefrei und vollständig. Kündigung bis Ende November (Eingang bei der Kasse), Wechsel per 1. Januar. Die neue Kasse muss Sie in der Grundversicherung vorbehaltlos aufnehmen.

4. Unfalldeckung ausschliessen

Angestellte mit mindestens 8 Wochenstunden beim selben Arbeitgeber sind über die UVG auch privat gegen Unfälle versichert — die Unfalldeckung der Krankenkasse ist dann doppelt und kann gestrichen werden. (Der NBU-Abzug dafür erscheint auf der Lohnabrechnung — sichtbar im Brutto-Netto-Rechner.) Wer die Anstellung verliert oder das Pensum reduziert, muss die Deckung wieder einschliessen.

5. Prämienverbilligung prüfen

Alle Kantone verbilligen die Prämien für Haushalte mit tieferen und mittleren Einkommen — die individuelle Prämienverbilligung (IPV). Anspruch, Einkommensgrenzen und Verfahren sind kantonal (teils automatisch, teils auf Antrag). Es lohnt sich, die Regeln des Wohnkantons aktiv zu prüfen: Dieses Geld verfällt sonst einfach.

Und die Zusatzversicherungen?

Für Zusatzversicherungen (VVG) gelten weder Aufnahmezwang noch Einheitsleistungen — hier prüfen Kassen Gesundheitsfragen und dürfen ablehnen. Deshalb: Zusatz nie kündigen, bevor die neue Zusage schriftlich vorliegt, und Grund- und Zusatzversicherung ruhig bei verschiedenen Kassen führen, wenn das günstiger ist.

Die Prämien sind neben den Steuern der grösste kantonal unterschiedliche Kostenblock — wie stark der Wohnort insgesamt einschenkt, zeigt der Leitfaden Kantonswechsel: Steuern sparen. Und bezahlte Prämien gehören als Versicherungsabzug in die Steuererklärung — siehe Fristen & Abzüge.

Häufige Fragen

Bis wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

Die Kündigung für die Grundversicherung muss bis Ende November bei der bisherigen Kasse eintreffen; der Wechsel gilt dann per 1. Januar. Massgebend ist der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel. Die Zusatzversicherung hat eigene, oft längere Fristen — prüfen Sie beide getrennt.

Welche Franchise lohnt sich?

Als Faustregel: Wer regelmässig hohe Gesundheitskosten hat, fährt mit der tiefsten Franchise (CHF 300) besser; wer selten zum Arzt geht, mit der höchsten (CHF 2500). Dazwischen entscheidet die Rechnung aus Prämienrabatt und erwarteten Kosten — ein eigener Franchise-Rechner ist bei uns in Planung, sobald die Prämiendaten 2027 des BAG vorliegen.

Warum zahle ich für die Unfalldeckung doppelt?

Wer bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche angestellt ist, ist über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Die Unfalldeckung in der Krankenkasse ist dann überflüssig und kann ausgeschlossen werden — die Prämie sinkt entsprechend.

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