Stundenlohn-Rechner Schweiz
Monatslohn in Stundenlohn umrechnen — oder umgekehrt. Mit Ferienentschädigung, 13. Monatslohn und Ihrer Wochenarbeitszeit, nach Schweizer Lohnpraxis.
| Stundenlohn (Basis) | CHF 35.71 |
| + Ferienentschädigung 8.33% (4 Wochen) | CHF 2.98 |
| Monatslohn-Äquivalent (182.0 Std./Monat) | CHF 6'500.00 |
| Jahreslohn (Basis) | CHF 78'000.00 |
Bruttowerte vor Sozialabzügen. Ferien- und 13.-Monatslohn-Zuschläge nach Schweizer Lohnpraxis (OR Art. 329a/d).
Warum Stunden- und Monatslohn nicht direkt vergleichbar sind
Ein Stundenlohn und ein Monatslohn lassen sich nicht einfach gegeneinander aufrechnen: Im Monatslohn sind Ferien und oft ein 13. Monatslohn bereits enthalten, im Stundenlohn müssen sie als Zuschlag obendrauf kommen. Wer ein Stellenangebot im Stundenlohn mit einer Festanstellung vergleicht, eine Temporär- oder Teilzeitstelle bewertet oder als Arbeitgeber einen fairen Ansatz festlegen will, braucht eine saubere Umrechnung — sonst vergleicht man Äpfel mit Birnen. Genau diese Umrechnung nimmt Ihnen der Stundenlohn-Rechner ab, in beide Richtungen.
So wird gerechnet
Ausgangspunkt ist die Standardformel der Schweizer Lohnpraxis: Ein Monatslohn deckt durchschnittlich 52 ÷ 12 = 4.33 Wochen ab. Der Basis-Stundenlohn ist deshalb Monatslohn × 12 ÷ (52 × Wochenstunden). Im Monatslohn sind die Ferien bereits bezahlt; im Stundenlohn werden sie stattdessen mit einem Zuschlag entschädigt:
- 8.33% bei 4 Wochen Ferien (4 ÷ 48 Arbeitswochen)
- 10.64% bei 5 Wochen Ferien (5 ÷ 47)
- 13.04% bei 6 Wochen Ferien (6 ÷ 46)
Ein vertraglicher 13. Monatslohn entspricht einem weiteren Zuschlag von 8.33% (1/12), berechnet auf dem ferienentschädigten Lohn.
Rechenbeispiel Schritt für Schritt
Monatslohn CHF 6'500, 42 Wochenstunden, 4 Wochen Ferien:
- Basis-Stundenlohn: CHF 6'500 × 12 ÷ (52 × 42) = CHF 35.71
- + Ferienentschädigung 8.33%: CHF 2.98
- Stundenlohn inkl. Ferien: CHF 38.69 (bei 182 Std./Monat)
Wer einen Stundenlohn von CHF 38.69 ohne Ferienzuschlag anbietet, zahlt also faktisch weniger als CHF 6'500 im Monat — genau hier lohnt sich das genaue Hinschauen.
Klug entscheiden: worauf Sie achten sollten
- Ferienzuschlag muss ausgewiesen sein: Die Ferienentschädigung gehört auf die Lohnabrechnung separat ausgewiesen — fehlt sie, ist der Stundenlohn faktisch tiefer, als er scheint.
- 13. Monatslohn ist nicht automatisch dabei: Im Stundenlohn gibt es ihn nur, wenn Vertrag oder GAV ihn vorsehen (dann +8.33%) — mehr dazu unter 13. Monatslohn.
- Feiertage separat: Feiertagsentschädigungen sind je nach Kanton und GAV unterschiedlich geregelt und hier nicht enthalten.
- Alles brutto: Die Werte sind vor Sozialabzügen — den Nettolohn zeigt derBrutto-Netto-Rechner. Steuern im Kantonsvergleich:Steuervergleich. Quellenbesteuert?Quellensteuer-Rechner.
Häufige Fragen
Wie rechne ich den Monatslohn in einen Stundenlohn um?
Die übliche Formel: Stundenlohn = Monatslohn × 12 ÷ (52 × Wochenstunden). Bei CHF 6’500 und 42 Wochenstunden ergibt das CHF 35.71. Wechseln Sie in ein Stundenlohn-Verhältnis, kommt darauf die Ferienentschädigung — und, falls vertraglich vereinbart, der Zuschlag für den 13. Monatslohn.
Wie hoch ist die Ferienentschädigung im Stundenlohn?
Bei 4 Wochen Ferien 8.33%, bei 5 Wochen 10.64%, bei 6 Wochen 13.04% des Grundlohns. Die Prozentsätze ergeben sich direkt aus dem gesetzlichen Ferienanspruch (OR Art. 329a): 4 Ferienwochen verteilen sich auf 48 Arbeitswochen, also 4/48 = 8.33%. Die Entschädigung muss auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen sein.
Habe ich im Stundenlohn Anspruch auf einen 13. Monatslohn?
Nur wenn Arbeitsvertrag oder GAV ihn vorsehen — ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Wird er ausgerichtet, entspricht er einem Zuschlag von 8.33% (1/12), berechnet auch auf der Ferienentschädigung.
Wie viele Stunden hat ein Arbeitsmonat?
Ein Jahr hat 52 Wochen, ein Monat also durchschnittlich 52 ÷ 12 = 4.33 Wochen. Bei 42 Wochenstunden sind das 182 Stunden pro Monat. Die branchenübliche Wochenarbeitszeit liegt je nach GAV zwischen 40 und 42.5 Stunden.
Ist der berechnete Lohn brutto oder netto?
Alle Werte sind Bruttowerte vor den Sozialabzügen (AHV/IV/EO, ALV, NBU, BVG). Den Nettolohn berechnen Sie anschliessend mit unserem Brutto-Netto-Rechner.
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Quellen: Ferienanspruch und Ferienlohn: OR Art. 329a/329d (ch.ch). Die Zuschlagssätze 8.33/10.64/13.04% folgen daraus arithmetisch. Methodik und Grenzen:Methodik · alle Quellen.
Zuletzt aktualisiert: 15.07.2026 · gültig für 2026