Quellensteuer in der Schweiz: der Leitfaden für Expats
Wer als ausländische Arbeitskraft ohne Niederlassungsbewilligung C in der Schweiz arbeitet, zahlt die Einkommenssteuer direkt über den Lohn — die Quellensteuer. Dieser Leitfaden erklärt, wie sie berechnet wird, wo die Fallstricke liegen und wann sich eine nachträgliche Korrektur lohnt.
Veröffentlicht: 12.07.2026 · Aktualisiert: 12.07.2026
Wer zahlt in der Schweiz Quellensteuer?
Quellensteuerpflichtig sind ausländische Arbeitnehmende mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz, die keine Niederlassungsbewilligung C besitzen — typischerweise Personen mit Ausweis B, Kurzaufenthalter (Ausweis L) und Grenzgänger (Ausweis G). Auch wer mit einer Schweizer Bürgerin oder einem Schweizer Bürger verheiratet ist oder den Ausweis C besitzt, fällt aus der Quellensteuer heraus und wird ordentlich veranlagt.
Anders als bei Schweizer Angestellten zieht der Arbeitgeber die Einkommenssteuer direkt vom Lohn ab und überweist sie an die kantonale Steuerverwaltung. Sie erhalten also bereits einen um die Steuer reduzierten Nettolohn — im Gegensatz zum ordentlichen Verfahren, bei dem die Steuer separat in Rechnung gestellt wird.
Wie wird die Quellensteuer berechnet?
Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: dem Bruttolohn, dem Wohnkanton und dem Tarifcode, der Ihre familiäre Situation abbildet. Jeder Kanton veröffentlicht eigene Tariftabellen, die bereits Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuer sowie pauschale Abzüge enthalten.
Die wichtigsten Tarifcodes:
- Tarif A — alleinstehende Personen ohne Kinder
- Tarif B — verheiratet, nur eine Person erwerbstätig (Alleinverdiener)
- Tarif C — verheiratet, beide erwerbstätig (Doppelverdiener)
- Tarif H — alleinstehend mit Kindern im eigenen Haushalt
- Tarif D / andere — Nebenerwerb und Sonderfälle
Ein Zuschlag oder Abschlag für die Kirchensteuer wird über den Buchstaben ergänzt (zum Beispiel «A mit Kirchensteuer» / «A ohne Kirchensteuer»).
Ein wichtiger Unterschied zwischen den Kantonen ist das Berechnungsmodell: Die meisten Deutschschweizer Kantone (etwa Zürich) verwenden das Monatsmodell, bei dem jeder Monat einzeln betrachtet wird. Kantone wie Genf, Waadt, Tessin und Wallis rechnen nach dem Jahresmodell, das unregelmässige Löhne über das Jahr glättet. Wer einen 13. Monatslohn oder Boni erhält, sieht je nach Modell unterschiedliche monatliche Abzüge.
Die 120000-Franken-Grenze
Übersteigt Ihr Bruttojahreseinkommen CHF 120000, werden Sie in den meisten Kantonen zusätzlich zur Quellensteuer nachträglich ordentlich veranlagt (NOV). Das heisst: Sie füllen wie alle anderen eine Steuererklärung aus, die bereits bezahlte Quellensteuer wird an die effektive Steuerschuld angerechnet. Diese NOV gilt dann auch für alle Folgejahre, selbst wenn Ihr Einkommen später wieder unter die Grenze fällt.
Der Vorteil: Sie können sämtliche effektiven Abzüge geltend machen. Der Nachteil: In steuergünstigen Gemeinden kann die ordentliche Veranlagung höher ausfallen als die pauschale Quellensteuer.
Geld zurückholen mit der Tarifkorrektur
Auch unter CHF 120000 lohnt sich oft ein zweiter Blick. Die Quellensteuertarife enthalten nur Pauschalabzüge. Haben Sie höhere tatsächliche Kosten, können Sie diese über eine nachträgliche ordentliche Veranlagung auf Antrag oder eine Tarifkorrektur geltend machen:
- Einzahlungen in die Säule 3a
- Einkäufe in die Pensionskasse
- Weiterbildungskosten
- Kinderbetreuungskosten
- Schuldzinsen und Unterhaltsbeiträge
Die Frist ist entscheidend: Der Antrag muss bis zum 31. März des Folgejahres bei der kantonalen Steuerverwaltung eingehen. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch für das betreffende Jahr.
Was Sie jetzt tun können
Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Tarifcode Ihrer tatsächlichen Situation entspricht — ein falscher Code (etwa A statt C nach einer Heirat) ist der häufigste Fehler. Rechnen Sie anschliessend aus, wie viel von Ihrem Bruttolohn nach Sozialabzügen überhaupt übrig bleibt: Der Brutto-Netto-Rechner zeigt Ihnen die Sozialversicherungsbeiträge, die zusätzlich zur Quellensteuer anfallen. Und wenn Sie über einen Umzug nachdenken, lohnt ein Blick in den Steuervergleich der 26 Kantone — die Quellensteuer folgt denselben kantonalen Unterschieden wie die ordentliche Steuer.
Hinweis: Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information. Massgebend sind die Quellensteuertarife und Merkblätter Ihrer kantonalen Steuerverwaltung sowie das Kreisschreiben der ESTV zur Quellensteuer.
Häufige Fragen
Ab welchem Einkommen muss ich eine Steuererklärung ausfüllen?
Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120000 werden Sie in den meisten Kantonen nachträglich ordentlich veranlagt (NOV) und müssen zusätzlich zur Quellensteuer eine Steuererklärung einreichen. Die bezahlte Quellensteuer wird dabei angerechnet.
Kann ich zu viel bezahlte Quellensteuer zurückfordern?
Ja. Bis am 31. März des Folgejahres können Sie eine nachträgliche ordentliche Veranlagung oder eine Tarifkorrektur verlangen, um Abzüge wie Säule 3a, Weiterbildung oder auswärtige Verpflegung geltend zu machen. Ohne Antrag verfällt dieser Anspruch.
Was ist der Unterschied zwischen Ausweis B und Ausweis C?
Mit dem Ausweis C (Niederlassungsbewilligung) werden Sie ordentlich besteuert wie Schweizer Staatsangehörige und zahlen keine Quellensteuer mehr. Mit dem Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung) bleiben Sie grundsätzlich quellensteuerpflichtig.