Grenzgänger: So werden Sie in der Schweiz besteuert
Rund 400000 Menschen pendeln zur Arbeit in die Schweiz. Wie viel Steuern sie hier zahlen, hängt vor allem vom Wohnland ab: Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich haben mit der Schweiz ganz unterschiedliche Abkommen ausgehandelt.
Veröffentlicht: 15.07.2026 · Aktualisiert: 15.07.2026
Wer gilt als Grenzgänger?
Grenzgängerinnen und Grenzgänger wohnen im Ausland, arbeiten in der Schweiz (meist mit Ausweis G) und kehren in der Regel täglich, mindestens aber wöchentlich an ihren Wohnsitz zurück. Für die Steuern ist entscheidend, mit welchem Land die Schweiz welches Abkommen geschlossen hat — die vier Nachbarländer haben vier verschiedene Lösungen.
Deutschland: 4.5% an der Quelle
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen behält die Schweiz höchstens 4.5% des Bruttolohns ein. Besteuert wird der Lohn in Deutschland; die Schweizer Abzugssteuer wird dort angerechnet. Voraussetzung ist die Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamts — ohne sie zieht der Arbeitgeber den vollen ordentlichen Tarif ab.
Wichtig ist die 60-Tage-Regel: Wer aus beruflichen Gründen an mehr als 60 Arbeitstagen pro Jahr nicht an den Wohnsitz zurückkehrt, verliert den Grenzgängerstatus — dann greift die volle Schweizer Quellensteuer nach Tarif, und Deutschland stellt den Lohn (unter Progressionsvorbehalt) frei.
Frankreich: zwei Welten
Für Frankreich existieren zwei Regime nebeneinander:
- Abkommenskantone (Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Jura, Neuenburg, Solothurn, Waadt, Wallis): Echte Grenzgänger versteuern ihren Lohn in Frankreich; die Schweiz erhebt keine Quellensteuer, erhält dafür aber eine Ausgleichszahlung. Nötig ist die jährlich erneuerte Ansässigkeitsbescheinigung.
- Genf (und die übrigen Kantone): Die Quellensteuer wird normal an der Quelle abgezogen — wie hoch, zeigt der Quellensteuer-Rechner. Genf leistet seinerseits Ausgleichszahlungen an die französischen Grenzdepartemente.
Seit 2023 erlaubt eine Zusatzvereinbarung zudem bis zu 40% Telearbeit im Wohnland, ohne dass sich an der Besteuerung etwas ändert.
Italien: alte und neue Grenzgänger
Das neue Abkommen ist seit dem 17. Juli 2023 in Kraft und unterscheidet zwei Gruppen:
- «Alte» Grenzgänger (schon vorher in den Grenzkantonen Graubünden, Tessin oder Wallis tätig): Es bleibt bei der bisherigen Regel — Besteuerung nur in der Schweiz.
- «Neue» Grenzgänger (Stellenantritt ab 17. Juli 2023): Die Schweiz erhebt 80% der ordentlichen Quellensteuer, und Italien besteuert zusätzlich mit Anrechnung der Schweizer Steuer. Unter dem Strich ist die Gesamtbelastung damit meist höher als vorher.
Für Telearbeit gilt seit 2024 eine Toleranz von bis zu 25% ohne Statusverlust.
Österreich: ordentlicher Tarif, Entlastung über das DBA
Mit Österreich gibt es kein spezielles Grenzgängerregime: Die Schweiz zieht die Quellensteuer nach dem ordentlichen Tarif ab; Österreich besteuert das Welteinkommen und rechnet die Schweizer Steuer an.
Was heisst das praktisch?
- Wohnland prüfen: Ihr Steuerbild bestimmt zuerst das Abkommen, dann der Tarif.
- Bescheinigungen aktuell halten (DE/FR): Ohne Ansässigkeitsbescheinigung zahlen Sie den vollen Tarif.
- Kantone vergleichen: Wo die volle Quellensteuer anfällt (GE für Frankreich, alle Kantone bei >60 Nichtrückkehrtagen usw.), lohnt der Blick auf den Quellensteuer-Vergleich — dieselbe Stelle im Nachbarkanton kann netto einen spürbaren Unterschied machen.
- Sonderfälle klären: Wochenaufenthalter, Telearbeit über den Toleranzen und leitende Funktionen fallen schnell aus den Grenzgängerregeln — im Zweifel hilft die kantonale Steuerverwaltung oder eine Fachperson.
Die Tarifcodes für Grenzgänger (z.B. die deutschen 4.5%-Codes oder die italienischen Grenzgängertarife) sind Spezialtarife und in unserem Rechner nicht abgebildet — er zeigt die ordentlichen Tarife A/B/C/H, wie sie etwa bei vollem Schweizer Steuerzugriff gelten. Mehr zur Quellensteuer allgemein im Expat-Leitfaden.
Häufige Fragen
Was ist die 60-Tage-Regel für deutsche Grenzgänger?
Der reduzierte Satz von 4.5% gilt für echte Grenzgänger, die regelmässig an ihren Wohnsitz zurückkehren. Wer aus beruflichen Gründen an mehr als 60 Arbeitstagen im Jahr nicht nach Hause zurückkehren kann, verliert den Grenzgängerstatus — dann besteuert die Schweiz den Lohn voll nach dem ordentlichen Quellensteuertarif.
Zahlen französische Grenzgänger in der Schweiz Quellensteuer?
Je nach Kanton. In den acht Abkommenskantonen (BE, BL, BS, JU, NE, SO, VD, VS) besteuert Frankreich den Lohn; die Schweiz verzichtet gegen eine Ausgleichszahlung auf die Quellensteuer — nötig ist dafür die jährliche Ansässigkeitsbescheinigung. Genf gehört nicht dazu und zieht die Quellensteuer normal ab.
Was änderte das neue Grenzgängerabkommen mit Italien?
Für ab dem 17. Juli 2023 neu angestellte Grenzgänger gilt: Die Schweiz erhebt 80% der ordentlichen Quellensteuer, und Italien besteuert zusätzlich mit Anrechnung der Schweizer Steuer. Wer schon vorher Grenzgänger war, bleibt in der alten Regelung (Besteuerung nur in der Schweiz).