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AHV einfach erklärt: Beiträge, Rente und die 13. AHV-Rente

Die AHV ist die erste Säule der Schweizer Vorsorge — ein Umlagesystem, in das alle einzahlen und aus dem alle eine Rente erhalten. Wie hoch Ihre ausfällt, entscheiden zwei Dinge: lückenlose Beitragsjahre und das durchschnittliche Einkommen.

Veröffentlicht: 17.07.2026 · Aktualisiert: 17.07.2026

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Das Umlageprinzip

Die AHV funktioniert im Umlageverfahren: Die heutigen Erwerbstätigen finanzieren die heutigen Renten direkt — anders als in der Pensionskasse, wo jede:r ein eigenes Kapital anspart. Beitragspflichtig ist grundsätzlich jede erwerbstätige Person ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag; Nichterwerbstätige zahlen ab 20 einen eigenen Mindestbeitrag.

Angestellte zahlen 5.3% des Bruttolohns (AHV/IV/EO zusammen), der Arbeitgeber verdoppelt auf 10.6% — ohne Obergrenze. Den Effekt auf Ihren Zahltag zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Wovon die Rentenhöhe abhängt

Zwei Faktoren bestimmen die Rente:

  1. Beitragsdauer: Für die Vollrente braucht es eine lückenlose Beitragskarriere («Skala 44»). Jedes fehlende Jahr kürzt lebenslang um rund 1/44.
  2. Massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen: alle beitragspflichtigen Einkommen, aufgewertet, plus Erziehungs- und Betreuungsgutschriften (fiktive Einkommen für Jahre mit Kindern unter 16 oder betreuungsbedürftigen Angehörigen).

Bei Verheirateten werden die Einkommen der Ehejahre gesplittet (je zur Hälfte beiden gutgeschrieben), und die Summe beider Renten ist auf 150% der Maximalrente plafoniert — einer der Punkte aus dem Leitfaden Heiraten & Steuern.

Referenzalter und flexibler Bezug

Das Referenzalter ist 65 — seit der Reform AHV 21 für Männer und (mit Übergangsregelung für die Jahrgänge um 1961–1969) auch für Frauen. Flexibel bleibt der Bezug trotzdem:

  • Vorbezug um ein bis zwei Jahre: lebenslange Kürzung der Rente.
  • Aufschub um bis zu fünf Jahre: lebenslanger Zuschlag.
  • Auch Teilbezüge und die Kombination mit Weiterarbeit sind möglich; wer über das Referenzalter hinaus arbeitet, kann mit den zusätzlichen Beiträgen Lücken schliessen.

Die Rente kommt nicht automatisch: Anmeldung bei der Ausgleichskasse einige Monate vor dem gewünschten Bezug.

Die 13. AHV-Rente (ab 2026)

Seit 2026 wird jährlich im Dezember eine 13. Monatsrente ausbezahlt — vom Stimmvolk 2024 beschlossen. Wichtig für Erwerbstätige: Die Finanzierung läuft nicht über höhere Lohnabzüge; der Beitragssatz blieb bei 5.3%.

Was Sie selbst tun können

  1. IK-Auszug bestellen (individuelles Konto, kostenlos): Lücken früh erkennen — nachzahlen geht nur innert fünf Jahren.
  2. Lücken vermeiden: Bei Auslandsaufenthalten, Studium oder Erwerbspausen prüfen, ob der Mindestbeitrag geschuldet ist (sonst entsteht eine Lücke, obwohl Sie nichts «falsch» gemacht haben).
  3. AHV realistisch einordnen: Die Maximalrente ersetzt nur einen Teil des Lohns — der gewohnte Lebensstandard hängt an Pensionskasse und Säule 3a. Die drei Säulen zusammen ergeben das Bild.

Häufige Fragen

Wie viel zahle ich in die AHV ein?

Als Angestellte:r 5.3% des Bruttolohns für AHV/IV/EO (der Arbeitgeber zahlt nochmals gleich viel, total 10.6%) — ohne obere Grenze, jeder Lohnfranken ist beitragspflichtig. Der Abzug erscheint auf jeder Lohnabrechnung; wie er den Nettolohn beeinflusst, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Was kostet mich ein fehlendes Beitragsjahr?

Eine volle Rente setzt eine lückenlose Beitragsdauer voraus (Skala 44). Jedes fehlende Jahr kürzt die Rente um rund 1/44 — dauerhaft. Lücken entstehen etwa durch Auslandaufenthalte oder Studienjahre ohne Beiträge; sie lassen sich nur innert fünf Jahren nachzahlen. Ein Blick in den IK-Auszug (kostenlos bestellbar) lohnt sich deshalb früh.

Was ist die 13. AHV-Rente?

Seit 2026 erhalten AHV-Rentnerinnen und -Rentner jährlich eine zusätzliche Monatsrente, ausbezahlt im Dezember. Sie wurde 2024 an der Urne angenommen und wird nicht über höhere Lohnbeiträge finanziert — der Beitragssatz von 5.3% blieb unverändert.

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Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Methodik und Quellen:Methodik · Quellen. Datenstand Steuerjahr 2026.