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Pensionskasse & BVG einfach erklärt: Was von Ihrem Lohn wohin fliesst

Der BVG-Abzug ist für viele der undurchsichtigste Posten auf der Lohnabrechnung: Er hängt vom Alter ab, rechnet nicht auf dem vollen Lohn und variiert je nach Kasse. Dahinter steckt ein klares System — wer es versteht, versteht auch, wann sich Einkäufe lohnen.

Veröffentlicht: 16.07.2026 · Aktualisiert: 16.07.2026

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Das Drei-Säulen-Prinzip in einem Satz

Die AHV (1. Säule) sichert die Existenz, die Pensionskasse (2. Säule, BVG) sichert den gewohnten Lebensstandard, die dritte Säule füllt die Lücke privat — wie, zeigt Säule 3a vs. 3b. Dieser Leitfaden erklärt die Mechanik der zweiten Säule mit den Kennzahlen 2026.

Wer ist versichert?

BVG-obligatorisch versichert sind Angestellte mit einem Jahreslohn über der Eintrittsschwelle von CHF 22680. Risikoschutz (Tod, Invalidität) läuft ab dem Stellenantritt; das Alterssparen beginnt mit 25.

Der koordinierte Lohn: warum nicht alles zählt

Die AHV deckt den unteren Lohnteil bereits ab. Deshalb wird vom Bruttolohn der Koordinationsabzug von CHF 26460 abgezogen; versichert ist der Rest — der koordinierte Lohn, obligatorisch zwischen CHF 3780 und CHF 64260 (BVG-Obergrenze des anrechenbaren Lohns: CHF 90720).

Ein Beispiel: Bei CHF 80000 Bruttolohn beträgt der koordinierte Lohn 80000 − 26460 = CHF 53540. Auf diesem Betrag werden die Sparbeiträge berechnet.

Altersgutschriften: der Abzug wächst mit dem Alter

Das BVG-Obligatorium staffelt die Sparbeiträge (Altersgutschriften) nach Alter:

Alter Gutschrift (vom koordinierten Lohn)
25–34 7%
35–44 10%
45–54 15%
55–Referenzalter 18%

Der Arbeitgeber trägt davon mindestens die Hälfte — auf Ihrer Lohnabrechnung erscheint also höchstens der halbe Satz, im Beispiel oben mit 40 Jahren: 10% × 53540 ÷ 2 = rund CHF 223 pro Monat. Wie der BVG-Abzug mit AHV, ALV und NBU zusammen Ihren Nettolohn ergibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner altersgenau durch — auch mit 13. Monatslohn, der als normaler Lohnbestandteil ebenfalls versichert ist (mehr zum 13.).

Wichtig: Das ist das gesetzliche Minimum. Viele Kassen versichern überobligatorisch (tieferer Koordinationsabzug, höhere Sätze, Lohn über der Obergrenze) — Ihr effektiver Abzug kann darum höher sein. Massgebend ist der Vorsorgeausweis, den Ihnen Ihre Kasse jährlich schickt.

Einkäufe: die stille Steuerstellschraube

Wer Beitragslücken hat (Studienjahre, Auslandaufenthalte, Lohnsprünge), kann sich in die Pensionskasse einkaufen. Der Einkauf ist voll vom steuerbaren Einkommen abziehbar — bei hoher Progression ist das oft der wirksamste legale Steuerhebel überhaupt. Die Spielregeln: maximale Einkaufssumme laut Vorsorgeausweis, 3-Jahres-Sperrfrist für Kapitalbezüge nach dem Einkauf, Bindung bis zur Pensionierung. Gestaffelt über mehrere Hochsteuer-Jahre eingekauft, wirkt der Abzug mehrfach.

Woran Sie denken sollten

  1. Vorsorgeausweis lesen — einmal im Jahr: versicherter Lohn, Altersguthaben, Einkaufspotenzial, projizierte Rente.
  2. Teilzeit prüfen: Der fixe Koordinationsabzug trifft Teilzeitpensen überproportional — manche Kassen passen ihn ans Pensum an; fragen lohnt sich.
  3. Einkäufe vor Kapitalbezug timen (3-Jahres-Frist) und mit der Säule 3a kombinieren: Beide Abzüge zusammen senken das steuerbare Einkommen deutlich.

Häufige Fragen

Warum wird nicht mein ganzer Lohn versichert?

Weil die erste Säule (AHV) einen Teil des Lohns bereits abdeckt. Das BVG zieht deshalb den Koordinationsabzug von CHF 26460 (2026) ab und versichert obligatorisch nur den «koordinierten Lohn» — mindestens CHF 3780, höchstens CHF 64260. Viele Kassen versichern freiwillig mehr (Überobligatorium).

Ab wann zahle ich BVG-Beiträge?

Versichert ist, wer bei einem Arbeitgeber mehr als CHF 22680 pro Jahr (2026) verdient. Bis 24 sind nur die Risiken Tod und Invalidität versichert; das Alterssparen mit den Altersgutschriften beginnt ab Alter 25.

Lohnt sich ein Einkauf in die Pensionskasse?

Ein Einkauf schliesst Beitragslücken, ist vom steuerbaren Einkommen voll abziehbar und wirkt am stärksten in Jahren mit hohem Einkommen. Zu beachten: Nach einem Einkauf sind Kapitalbezüge daraus drei Jahre lang gesperrt, und das Geld ist bis zur Pensionierung gebunden. Vor grösseren Einkäufen die eigene Kasse und allenfalls eine Fachperson fragen.

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