CalcSwiss

Bonus und Gratifikation: Anspruch, Abzüge und der Steuereffekt

Beim Bonus zählt das Kleingedruckte: Je nachdem, wie er im Vertrag formuliert ist, ist er geschuldeter Lohn oder freiwillige Geste — und wer ihn jahrelang vorbehaltlos erhält, hat irgendwann Anspruch darauf. Sicher ist nur eines: Steuern und Sozialabzüge fallen immer an.

Veröffentlicht: 17.07.2026 · Aktualisiert: 17.07.2026

Passend zu diesem Beitrag:Brutto-Netto-Rechner →

Bonus ist nicht gleich Bonus

Das Schweizer Recht kennt den «Bonus» nicht als eigenen Begriff — es unterscheidet:

  • Variabler Lohn: Der Bonus ist nach objektiven Kriterien bestimmbar (Formel, Zielerreichung, Umsatzbeteiligung). Dann ist er geschuldeter Lohn — einklagbar, pro rata auch beim Austritt.
  • Gratifikation (OR Art. 322d): eine Sondervergütung im Ermessen des Arbeitgebers. Sie kann an Bedingungen geknüpft werden (z.B. ungekündigtes Arbeitsverhältnis).

Die Praxis-Pointe: Wird eine «freiwillige» Gratifikation über Jahre vorbehaltlos und in gleicher Höhe bezahlt, entsteht daraus ein stillschweigender Anspruch. Arbeitgeber schützen sich mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt — und Arbeitnehmende lesen den Vertrag am besten genau, bevor sie mit dem Bonus budgetieren. Der Unterschied zum 13. Monatslohn: Der 13. ist, einmal vereinbart, immer geschuldet.

Abzüge: keine Ausnahme für Boni

Bonus wie Gratifikation sind AHV-pflichtiger Lohn: AHV/IV/EO (5.3%), ALV (bis zur Beitragsgrenze) und regelmässig auch BVG fallen an wie auf jedem anderen Lohnfranken; der Bonus zählt zum massgebenden Jahreslohn der Pensionskasse. Was von einer Zahlung netto übrig bleibt, lässt sich im Brutto-Netto-Rechner abschätzen, indem Sie den Bonus auf den Jahreslohn schlagen.

Bei der Quellensteuer wiederholt sich das Muster des 13. Monatslohns, nur stärker: Im Monatsmodell hebt der Bonusmonat den Satz des ganzen Monats an; im Jahresmodell (FR, GE, TI, VD, VS) wird geglättet. Übers Jahr betrachtet gleicht sich das aus — massgebend bleibt das Jahreseinkommen, wie im Leitfaden Quellensteuer oder ordentliche Veranlagung beschrieben.

Der Steuereffekt eines guten Jahres — und wie Sie ihn abfedern

Ein hoher Bonus schiebt Sie in der Progression nach oben: Der letzte Franken des Bonus wird zum Grenzsteuersatz besteuert, der spürbar über Ihrem Durchschnittssatz liegt. Drei legale Gegenmittel, alle am wirksamsten im Bonusjahr selbst:

  1. Pensionskassen-Einkauf: voll abziehbar, wirkt genau gegen die Bonus-Progression (Spielregeln inkl. 3-Jahres-Sperrfrist).
  2. Säule 3a maximal füllen: der Standardabzug — Ersparnis je nach Kanton im Säule-3a-Rechner.
  3. Abzüge sauber deklarieren: gerade im Jahr mit hohem Einkommen zahlt sich die vollständige Abzugs-Checkliste doppelt aus.

Kurz gefasst

  • Vertragsformulierung prüfen: Formel = Lohn, Ermessen = Gratifikation.
  • Vorbehaltlose Wiederholung über Jahre kann einen Anspruch begründen.
  • Abzüge und Steuern fallen immer an — budgetieren Sie den Bonus netto, nicht brutto.
  • Bonusjahr = das richtige Jahr für PK-Einkauf und 3a-Maximum.

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf meinen Bonus?

Das hängt von der Ausgestaltung ab. Ist der Bonus objektiv bestimmbar (z.B. fixe Formel nach Umsatz), gilt er als variabler Lohn und ist geschuldet. Eine echte Gratifikation (OR Art. 322d) steht im Ermessen des Arbeitgebers — wird sie aber über Jahre vorbehaltlos in gleicher Höhe ausgerichtet, kann daraus ein stillschweigender Anspruch entstehen. Ein sauberer Freiwilligkeitsvorbehalt verhindert das; bei sehr hohen Ansprüchen relativiert die Rechtsprechung wiederum.

Werden auf dem Bonus Sozialabzüge fällig?

Ja, vollständig: Bonus und Gratifikation sind AHV-pflichtiger Lohn — AHV/IV/EO, ALV (bis zur Grenze) und in der Regel BVG fallen wie auf dem übrigen Lohn an. Ein «brutto für netto»-Bonus existiert nur, wenn der Arbeitgeber die Abzüge zusätzlich übernimmt.

Warum ist der Steuerabzug im Bonusmonat so hoch?

Bei quellenbesteuerten Personen bemisst sich der Satz im Monatsmodell am Monatseinkommen — der Bonusmonat rutscht in eine höhere Tarifstufe, und der Satz gilt für den ganzen Monatslohn. Kantone mit Jahresmodell (FR, GE, TI, VD, VS) glätten das. Bei ordentlicher Veranlagung zählt ohnehin nur das Jahreseinkommen.

Weitere Beiträge

Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Methodik und Quellen:Methodik · Quellen. Datenstand Steuerjahr 2026.